EcoFlow 400W faltbares Solarpanel – 2. Generation 1ECO1000-07N
Beschreibung
EcoFlow 400W beidseitiges faltbares Solarpanel der 2. Generation – maximale Leistung und kompaktes Design
Das EcoFlow 400W beidseitige faltbare Solarpanel der 2. Generation bietet höhere Effizienz, ein leichteres Design und eine noch bessere Umwandlung von Sonnenenergie. Die beidseitigen TOPCon-Solarzellen nutzen das einfallende Licht von beiden Seiten und erreichen einen Wirkungsgrad von bis zu 25 %, was den Energieertrag selbst bei ungünstigen Bedingungen deutlich erhöht.
Dank des integrierten Ständers und des eingebauten Sonnenwinkel-Indikators lässt sich das Panel optimal auf die Position der Sonne ausrichten. Es ist die perfekte Energiequelle für Camping, Reisen oder Off-Grid-Einsätze, wo zuverlässige und wartungsarme Solarenergie benötigt wird.

Hauptmerkmale
Beidseitige TOPCon-Zellen mit bis zu 25 % Effizienz für mehr Leistung und eine längere Lebensdauer
Leichtes, faltbares Design für einfachen Transport und schnelle Installation
Integrierter Ständer und Sonnenwinkel-Indikator für optimale Ausrichtung
IP68-Schutz gegen Wasser und Staub
Kompatibel mit EcoFlow Powerstations und anderen Geräten mit XT60-Anschluss
Hoher Energieertrag auch über die Rückseite dank eines bifazialen Koeffizienten von 80 %
Technische Daten
Nennleistung: 400 W ±5 W (STC) / 445 W ±5 W (BNPI)
Leerlaufspannung: 39,3 V
Kurzschlussstrom: 12,2 A (STC) / 13,5 A (BNPI)
Nennspannung: 34,5 V
Nennstrom: 11,7 A (STC) / 12,9 A (BNPI)
Betriebstemperatur: –40 °C bis 85 °C
Schutzklasse: IP68
Anschluss: XT60
Zellentyp: TOPCon monokristallines Silizium
Gewicht: ca. 10,2 kg
Abmessungen (ausgeklappt): 2509 × 967 × 26 mm
Abmessungen (geklappt): 659 × 967 × 36 mm
Lieferumfang
EcoFlow 400W beidseitiges faltbares Solarpanel (2. Generation)
Kurzanleitung, Sicherheitshinweise und Garantiekarte
Damit Du bei deiner Bestellung, bei uns, von der Nullsteuer nach §12 Abs. 3 Nr. 1 UstG profitieren kannst, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
die Lieferungen von Solarmodulen erfolgt an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten, des Speichers, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird.
Betreiber der Photovoltaikanlage sind die natürlichen Personen, juristischen Personen oder Personenzusammenschlüsse, die dem Grunde nach zum Leistungszeitpunkt als Betreiber im MAStR (Marktstammdatenregister) registrierungspflichtig sind. Die tatsächliche Registrierung im MAStR (z. B. im Falle von Balkonkraftwerken) ist für die Betreibereigenschaft nicht maßgeblich.
Sie erbringen uns gegenüber den Nachweis, dass die Tatbestandsvoraussetzungen zur Anwendung des Nullsteuersatzes erfüllt sind. Dazu ist es Ausreichend, wenn Sie als Erwerber schriftlich erklären, dass Sie Betreiber der Photovoltaikanlage sind und es sich um ein begünstigtes Gebäude handelt oder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut MAStR nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt oder betragen wird.
Sollte sich nachträglich zeigen, dass diese Voraussetzungen entgegen Ihrer Bestätigung nicht erfüllt sind (z.B. durch Außenprüfung), so erklären Sie sich mit der nachträglichen in Rechnungstellung der zu wenig entrichteten Umsatzsteuer einverstanden.
So geht's:
- lege deinen gewünschten Artikel in den Warenkorb
- vergewissere dich, dass du die Voraussetzungen erfüllst
- setze im Checkout den Haken für die Berechtigung der Umsatzsteuerfreien Lieferung nach § 12 Abs. 3 UstG
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